Es ist glatt, Schnee fällt. Wo fahre ich bloß mit meinem Rad?
Winterdienst auf Radwegen
Benutzungspflichtige Radwege innerhalb des Wilhelminischen Rings werden in der Priorität 1 "winterdienstlich behandelt". Erst dann folgt - fällt nicht erneut Schnee oder Regen auf den gefrorenen Boden - die Behandlung der Radwege des Wilhelminischen Rings (Priorität 2). Radwege außerhalb der Kernstadt werden danach geräumt (Priorität 3), aber auch nur, wenn die Witterung nicht eine erneute Räumung der Priorität 1 und im Anschluss daran wieder der Priorität 2 verlangt.
Die gemeinsamen Geh- / Radwege müssen von den Anliegern geräumt werden.
Neu ist ab 2009:
Fahrradstraßen werden in der Priorität 2, zusammen mit den Fahrbahnen, geräumt / gestreut.
Mehr Winterdienst auf Radwegen ist aus Kapazitäts- und Finanzgründen (es gibt z.Z. nur 2 Räumfahrzeuge für Radwege) nicht möglich, so die ALBA.
Was tun, wenn der Radweg nicht geräumt ist?
Wenn der Radweg auf Grund von Schnee oder Eis nicht befahrbar ist, darf der Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen, egal ob der Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist oder nicht. Auf Gehwege dürfen Radfahrer nicht ausweichen.
Es sollte selbstverständlich sein, dass KfZ bei Eis und Schnee Radfahrer mit besonderer Vorsicht und mit genügendem Abstand überholen.


