Finden Sie Ihr Fahrrad.

Finden Sie Ihr Fahrrad. © ADFC/ Stefan Frank

Tipps für den Gebrauchtradkauf

Radfahren macht Spaß und ist kostengünstig. Wer schon beim Fahrradkauf das Budget schonen will, kann auf Internetbörsen oder Flohmärkten gut erhaltene Schnäppchen bekommen. Der ADFC gibt Tipps, worauf beim Gebrauchtradkauf zu achten ist.

Der ADFC rät von Blindkäufen ohne Probefahrt ab – auch bei gebrauchten Fahrrädern. Seriöse Anbieter:innen werden Kaufinteressierten immer eine Probefahrt ermöglichen. Während der Probefahrt sollte man prüfen, ob das Fahrgefühl stimmt, ob das Fahrrad leicht läuft, ob sich enge Kurven sicher fahren lassen und ob das Rad spurtreu geradeaus läuft. Gleichzeitig klärt sich auch, ob das Inserat mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmt.

Unfallschäden aufspüren

Vor der Proberunde wird die Sicherheit überprüft: Wenn man das Fahrrad von vorne betrachtet, dürfen Lenker und Vorbau nicht verbogen sein. Vorder- und Hinterrad müssen in einer Spur laufen. Ist dies nicht der Fall, könnte der Vorbesitzer einen massiven Sturz mit dem Rad erlebt haben. In dem Fall lieber weitersuchen!

Die Kette sollte rostfrei sein, nicht zu viel Schmutz und Öl aufweisen und sich flüssig über die Ritzel bewegen. Der Rahmen darf Gebrauchsspuren haben, aber keine Risse oder große Roststellen. Insbesondere Rahmen und Gabeln aus Carbon sollten eine unbeschädigte Oberfläche haben.

Rastet der Lenker beim Steuern ein oder läuft das Steuerlager nicht geschmeidig? Hat das Tretlager Spiel, wenn man die Kurbeln quer zur Fahrtrichtung drückt? Dann sind aufwendige Reparaturen nötig – der Kostenaufwand will gut überlegt sein.

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Bremsen richtig prüfen

Wenn man das Fahrrad schiebt, sollten bei angezogener Bremse die Räder blockieren – und die Bremsgriffe dürfen sich nicht bis zum Anschlag durchziehen lassen. Rissfreie Außenhüllen der Bremszüge und ausreichend dicke Bremsschuhe sind ebenfalls beruhigend. Drehen die Laufräder nach dem Bremsversuch wieder frei und haben beide Beläge den gleichen Abstand zus Felge, sind die Bremsen okay.

Bei Scheibenbremsen fällt die Beurteilung schwerer. Sie sollten kräftige Bremswirkung zeigen und dabei keine unangenehmen Geräusche machen. Bei Zweifeln sollte lieber eine erkstat aufgesucht werden.

Wenn Neupreis und Alter des Fahrrads bekannt sind, kann man sich an diesen Faustregeln orientieren: Ein Fahrrad verliert beim Neukauf rund 20 Prozent an Wert. Nach etwa zwei Jahren liegt er nur noch bei 50 Prozent. Und danach halbiert sich der Wert alle vier Jahre. Am Ende zählt natürlich der Zustand des Fahrrads, um einen angemessenen Preis zu verhandeln.

Kaufvertrag bringt Sicherheit

Der ADFC empfiehlt für den sicheren Handel den Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags, in dem beide Vertragspartner aufgeführt sind und das Fahrrad beschrieben wird.

ADFC-Musterkaufvertrag und weitere Informationen zum Download

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.  

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    • können auf die ADFC-Pannenhilfe zählen
    • erhalten Sonderkonditionen bei vielen Mietradanbietern, Carsharingfirmen, Versicherern und Ökostrom-Versorgern
    • bekommen die Codierung ihrer Fahrräder vergünstigt
    • erhalten Preisnachlässe bei kostenpflichtigen ADFC-Radtouren
    • sind rechtschutz- und haftpflichtversichert, wenn sie mit dem Rad, dem öffentlichen Personenverkehr (in Verbindung mit dem Fahrradtransport) oder zu Fuß unterwegs sind,
    • bekommen alle drei Monate die ADFC-Radwelt frei Haus; ADFC-Mitglieder in Braunschweig und dem Kreis Helmstedt erhalten darüber hinaus zweimal jährlich den PedaLeo, das Fahrradmagazin für Braunschweig

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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